Dein Warenkorb ist gerade leer!
Schlagwort: Erwägungsgrund 134
-
Erwägungsgrund 134
Jede Aufsichtsbehörde sollte gegebenenfalls an gemeinsamen Maßnahmen von anderen Aufsichtsbehörden teilnehmen. Die ersuchte Aufsichtsbehörde sollte auf das Ersuchen binnen einer bestimmten Frist antworten müssen.