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Schlagwort: Erwägungsgrund 106
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Erwägungsgrund 106
Die Kommission sollte die Wirkungsweise von Feststellungen zum Schutzniveau in einem Drittland, einem Gebiet oder einem bestimmten Sektor eines Drittlands oder einer internationalen Organisation überwachen; sie sollte auch die Wirkungsweise der Feststellungen, die auf der Grundlage des Artikels 25 Absatz 6 oder des Artikels 26 Absatz 4 der erlassen werden, überwachen. In ihren Angemessenheitsbeschlüssen sollte…