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Schlagwort: Artikel84 – Sanktionen
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Artikel 84 – Sanktionen
(1) Die Mitgliedstaaten legen die Vorschriften über andere Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung — insbesondere für Verstöße, die keiner Geldbuße gemäß Artikel 83 unterliegen — fest und treffen alle zu deren Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. (2) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission bis zum 25. Mai 2018…