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Schlagwort: Artikel 13 – Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
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Artikel 13 – Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
(1) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit: den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters; gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten; c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für…