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Erwägungsgrund 72
Das Profiling unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie etwa die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung oder die Datenschutzgrundsätze. Der durch diese Verordnung eingerichtete Europäische Datenschutzausschuss (Erwägungsgrund im Folgenden „Ausschuss“) sollte, diesbezüglich Leitlinien herausgeben können.
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